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Checkliste Todesfall: Was ist zu tun im Sterbefall? Eine Schritt-für-Schritt Anleitung

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Redaktion

Verfasst von Redaktion

19. Januar 2023Lesezeit: 6 Minuten

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Inhaltsverzeichnis

Ein Sterbefall ist für die Hinterbliebenen eine emotional belastende Situation. Trotzdem müssen sie schon in den ersten Stunden nach dem Todesfall einige Schritte unternehmen. Welche das sind und worauf Sie achten müssen, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären. Unter anderem klären wir folgende Fragen: Was ist im Sterbefall zu tun? Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall? Und wer muss im Sterbefall informiert werden?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angehörigen haben bereits in den ersten Stunden nach einem Sterbefall viel zu erledigen.
  • Als erstes muss im Sterbefall ein Arzt verständigt werden; im Anschluss erfolgt die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens.
  • Ebenso fällt den Angehörigen die Aufgabe zu, die Beisetzung zu organisieren.
  • Mietverträge gehen im Sterbefall automatisch auf die Erben über, die aber ein Sonderkündigungsrecht haben.
  • Bei der Planung der Trauerfeier und der Auswahl von Sarg oder Urne steht Ihnen Ihr Bestatter zur Seite

Sterbefall-Checkliste

Im Folgenden sehen Sie auf einen Blick, was Sie in einem Sterbefall als Angehöriger tun müssen:

  1. Verständigen Sie den Arzt zur Feststellung des Todes.
  2. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen.
  3. Informieren Sie alle Angehörigen, Freunde und Bekannte.
  4. Suchen Sie alle wichtigen Dokumente zusammen.
  5. Organisieren Sie die Bestattung.
  6. Kümmern Sie sich um die Kündigung von Verträgen.

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Was muss man nach dem Tod eines Angehörigen tun?

Angehörige wissen im Sterbefall oftmals nicht, was zu tun ist. Insbesondere wenn es unerwartet zum Eintritt des Todes kommt, sind die meisten Hinterbliebenen mit der Situation heillos überfordert.

Damit Sie sich gut orientieren können und im Falle des Falls nicht die Nerven verlieren, finden Sie hier alle wichtigen Informationen rund um den Sterbefall in Österreich. Was Sie nach dem Tod eines Angehörigen tun müssen, hängt davon ab, wo der Angehörige verstirbt. Wir erklären Ihnen nun Schritt für Schritt, wie Sie je nach Sterbeort vorgehen müssen.

Sterbefall Zuhause

Wenn ein Sterbefall plötzlich zuhause eintritt, müssen Sie zunächst die Rettung unter der Nummer 144 verständigen. Der zuständige Notarzt wird dann zu Ihnen kommen und den Tod beim Angehörigen offiziell feststellen. Für den Fall, dass der Tod absehbar ist, sollten Sie den Hausarzt bzw. die Hausärztin informieren.

Nachdem die Totenbeschau beendet ist, stellt der zuständige Arzt den Totenschein aus. Im Anschluss daran ist es die Aufgabe der Angehörigen, einen Bestatter zu informieren, damit der Leichnam ins Bestattungsunternehmen überführt und für die Erdbestattung oder Feuerbestattung vorbereitet werden kann.

Sterbefall im Pflegeheim

Natürlich muss auch bei einem Sterbefall im Pflegeheim zunächst offiziell der Tod festgestellt werden. Im Pflegeheim sind hierfür die anwesenden Ärzte zuständig. Die Leitung des Pflegeheims zeigt dann den Tod beim zuständigen Standesamt an.

Wenn der Tod nicht unmittelbar absehbar war und Sie anwesend sein konnten, um den Sterbenden auf seinem letzten Weg zu begleiten, werden Sie vom Personal umgehend über den Sterbefall in Kenntnis gesetzt. Bitte denken Sie an Folgendes:

  • Bringen Sie Kleidung mit ins Pflegeheim, in denen der Verstorbene bestattet oder kremiert werden soll.
  • Besprechen Sie mit den Mitarbeitern, wann Sie das private Eigentum des Verstorbenen abholen müssen.
  • Denken Sie auch hier zeitnah daran, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen und die Organisation der Beisetzung in Gang zu bringen.

Sterbefall im Krankenhaus

Beim Todesfall im Krankenhaus stellen ebenso die anwesenden Ärzte den Tod offiziell fest und kümmern sich um die Ausstellung des Totenscheins. Auch hier zeigt die Leitung, wie beim Sterbefall im Pflegeheim, den Sterbefall beim zuständigen Standesamt an und leitet den Totenschein weiter. Je nach Organisation kann diese Aufgabe aber auch vom Bestatter übernommen werden.

Sobald Sie über den Sterbefall informiert worden sind, können Sie die persönlichen Sachen des Verstorbenen im Krankenhaus abholen. Ebenso sollten Sie sich schnellstmöglich um die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens kümmern. Gemeinsam mit dem Bestatter besprechen Sie dann alles Weitere für die optionale Aufbahrung, die Trauerfeier und die Bestattungsarten.

Sterbefall in der Öffentlichkeit

Bei einem Sterbefall in der Öffentlichkeit ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten:

  1. Wenn Sie beim Sterbefall in der Öffentlichkeit nicht anwesend sind, erhalten Sie als naher Angehöriger eine Nachricht von der zuständigen Sicherheitsbehörde.
  2. Wenn Sie beim Sterbefall selbst anwesend sind, verständigen Sie bitte umgehend den Notruf unter der Notrufnummer 144.

Der Verstorbene wird in die Leichenhalle gebracht, wo dann auch die Totenbeschau stattfindet. Kann die Todesursache festgestellt werden, wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben, andernfalls muss eine Obduktion durchgeführt werden.

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Sterbefall im Ausland

Bei einem Sterbefall im Ausland ist das Vorgehen wie folgt: Normalerweise werden Sie als nächster Angehöriger von der österreichischen Botschaft oder das Konsulat über den Todesfall in Kenntnis gesetzt. Wenn Sie selbst anwesend sind, ist es Ihre Aufgabe, sich mit diesen Stellen in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

In der Regel wird der Tod im Ausland offiziell in einem Krankenhaus festgestellt. Im Anschluss muss ein lokales Bestattungsinstitut beauftragt werden, das sich um die Überführung des Leichnams nach Österreich kümmert. Die Kosten hierfür müssen die Angehörigen tragen, insofern keine Vorsorge für den Todesfall getroffen wurde und die Kosten übernommen werden.

Sterbefall was ist zu tun - Wer macht die Totenbeschau

Die Totenbeschau wird immer von einem Arzt vorgenommen. Im Rahmen einer Totenbeschau wird nicht nur der Tod festgestellt, sondern auch die Todesursache und der Todeszeitpunkt eindeutig bestimmt. Kann die Todesursache bei der Totenbeschau nicht eindeutig ermittelt werden, findet eine Obduktion statt.

Dokumente im Todesfall – Welche Unterlagen benötigt man im Sterbefall

Im Sterbefall werden einige Dokumente benötigt. Dazu zählen:

  • Nachweis über die Anzeige des Todes
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft
  • Heiratsurkunde
  • Meldenachweis
  • ggf. Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. eine Abschrift aus dem Sterbebuch
  • urkundlicher Nachweis akademischer Titel
  • Reisepass (nur bei nicht österreichischen Staatsbürgern)

Ausführlich über die Sterbefall Formalitäten bzw. darüber, welche Dokumente im Sterbefall benötigt werden, können Sie sich in unserem gesonderten Artikel informieren.

Bestatter finden und beauftragen

Die Angehörigen müssen sich unabhängig davon, wo sich ein Sterbefall ereignet, um die Beauftragung eines Bestattungsinstituts kümmern. Oftmals ist es schwieriger als gedacht, die richtige Entscheidung zu treffen. Neben der räumlichen Nähe und der guten Erreichbarkeit spielen für die Entscheidung weitere Faktoren eine Rolle, vor allem die Qualifikation, die Preise und auch die angebotenen Zusatzleistungen.

Am besten holen Sie verschiedene Angebote ein, bevor Sie sich entscheiden. Wenn Sie möchten, können Sie sich auf Bestattungsinfo.at gern vorab über die Kosten einer Erdbestattung, die Kosten einer Feuerbestattung und die verschiedenen Bestattungsarten von der Seebestattung bis zur Baumbestattung informieren.

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Beisetzung organisieren

Bei der Organisation der Beisetzung nach einem Sterbefall steht Ihnen immer Ihr Bestatter zur Seite. Zunächst müssen Sie sich für eine Bestattungsform entscheiden. Grundsätzlich können Sie hier zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung wählen.

Die Feuerbestattung ist hierbei die Voraussetzung für viele weitere Bestattungsarten, darunter Naturbestattungen und die klassische Urnenbeisetzung auf dem Friedhof. Sollte der Verstorbene bereits zu Lebzeiten Wünsche geäußert haben oder diese schriftlich festgehalten haben, sollten die Angehörigen versuchen, diesen zu entsprechen.

Grabnutzungsrecht und Grabschmuck erwerben

Wenn Sie sich für eine Erdbestattung oder eine Urnenbestattung entscheiden, müssen Sie auf dem Friedhof ein sogenanntes Grabnutzungsrecht erwerben. Auch bei Baumbestattungen müssen Sie einen Baum auswählen, in dessen Wurzelbereich die Urne beigesetzt werden soll. Grabschmuck und Trauerkränze geben Sie am besten beim Friedhofsgärtner oder einer Gärtnerei in Auftrag.

Auswahl von Sarg und / oder Urne

Nach jedem Sterbefall ist es den Angehörigen überlassen, einen Sarg oder eine Urne auszuwählen. Informationen zum Sarg und den Kosten eines Sarges beziehungsweise der Urne und Urnenkosten erhalten Sie bei Ihrem Bestatter. Viele Bestatter haben eine große Auswahl an Särgen und Urnen im Bestattungsunternehmen.

Trauerfeier planen

Bei der Planung der Trauerfeier nach einem Sterbefall stellt sich zunächst die Frage, ob Sie einen geistlichen oder weltlichen Trauerredner wünschen. Im ersten Fall müssen Sie sich mit dem zuständigen Pfarramt in Verbindung setzen, im zweiten kann Ihnen Ihr Bestatter sicherlich gute Kontakte vermitteln.

Im Rahmen der Planung der Trauerfeier müssen sich die Hinterbliebenen auch Gedanken machen, ob sie eine Aufbahrung wünschen oder nicht – und ob diese offen oder geschlossen stattfinden soll. Soll eine Feuerbestattung stattfinden, besteht die Möglichkeit, eine Aufbahrung und Trauerfeier vor der Kremation abzuhalten und die Urne dann einige Tage später im engsten Familienkreis beizusetzen.

Leichenschmaus organisieren

Ein Leichenschmaus ist nach einer Beisetzung üblich, aber keine Pflicht. Bei der Organisation des Leichenschmauses spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einige Angehörige entscheiden sich dafür, den Leichenschmaus zuhause auszurichten, andere mieten ein Café oder Restaurant. Je nachdem, was der Verstorbene sich gewünscht hat und welche finanziellen Mittel für die Bestattung zur Verfügung stehen, können Sie den Leichenschmaus individuell gestalten.

Todesanzeige aufgeben

Denken Sie dran, eine Todesanzeige aufzugeben, sobald der Termin für die Trauerfeier und die Bestattung feststeht. Auch besondere Wünsche, beispielsweise Spenden an Hilfsorganisationen statt Trauerkränzen, können Sie bereits in der Todesanzeige vermerken.

Todesanzeigen können ganz unterschiedlich gestaltet werden; entweder mit einem schönen Spruch oder Zitat, einer religiösen Abbildung oder auch einem Foto vom Verstorbenen. Setzen Sie sich am besten mit den nächsten Angehörigen zusammen und entwerfen die Todesanzeige gemeinsam.

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