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Checkliste Todesfall in Österreich – das ist zu tun

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Redaktion

Verfasst von Redaktion

28. Februar 2023Lesezeit: 5 Minuten

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Inhaltsverzeichnis

Ob ein Todesfall in der Familie plötzlich eintritt oder abzusehen war: Für die Hinterbliebenen beginnt nun eine emotional belastende Zeit, in der trotz Trauer die Beisetzung geplant werden muss. Damit Sie genau wissen, was zu tun ist und welche Schritte Sie keinesfalls vergessen dürfen, haben wir für Sie eine Checkliste für den Todesfall zusammengestellt.

So haben Sie die Antworten auf folgende Fragen auf einen Blick: Was muss ich unmittelbar nach dem Sterbefall unternehmen? Was ist vor der Beisetzung zu organisieren? Und woran muss ich im Anschluss an die Beerdigung denken?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Sterbefall in der Familie haben die Angehörigen bereits in den ersten 36 Stunden einiges zu erledigen.
  • Wie die genaue Vorgehensweise ist, hängt davon ab, wo ein Mensch verstirbt: zuhause, im Pflegeheim, im Krankenhaus oder in der Öffentlichkeit.
  • Bei der Planung der Beisetzung erhalten die Angehörigen Unterstützung vom Bestatter.
  • Auch nach der Trauerfeier müssen verschiedenen Aufgaben erledigt werden.

Was ist unmittelbar nach einem Sterbefall zu tun?

Was unmittelbar nach einem Sterbefall zu tun ist, hängt vor allem davon ab, wo ein Mensch verstirbt. Allerdings gibt es einige allgemeine Schritte auf der Todesfall Checkliste, an denen man sich bei jedem Todesfall orientieren kann:

  • Zunächst müssen Sie einen Arzt verständigen. Tritt der Todesfall plötzlich und unerwartet ein, müssen Sie unverzüglich die Rettung unter der Notrufnummer 144 verständigen. Der Notarzt hat dann die Aufgabe, den Tod festzustellen.
  • Bei jedem Todesfall findet eine sogenannte Totenbeschau statt, für die ein Arzt zuständig ist. Er bestimmt die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt. Kann der Arzt die Todesursache nicht feststellen, kann es unter Umständen sein, dass er eine Obduktion anordnet, bei der die Umstände des Todes dann abschließend geklärt werden.
  • Nach der Totenbeschau sollten Sie sich schnell darum kümmern, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Sollte der Verstorbene bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen getroffen haben, beispielsweise im Rahmen einer Vorsorge für den Todesfall, einer Sterbegeldversicherung oder einer Bestattungsverfügung, ist unter Umständen bereits ein Bestatter beauftragt, zu dem Sie dann unverzüglich Kontakt aufnehmen müssen.
  • Nun ist es Ihre Aufgabe, die anderen Angehörigen des Verstorbenen zu informieren und nach und nach auch Freunden und Bekannten Bescheid zu geben.
  • Geben Sie eine Todesanzeige auf.
  • Außerdem müssen Sie sich darum kümmern, alle Sterbefall Dokumente zusammenzutragen. Hierzu zählen beispielsweise Verträge, das Testament, Versicherungsunterlagen usw.

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Angehöriger verstirbt zuhause

Tritt ein Sterbefall plötzlich zuhause ein, informieren Sie zunächst unter 144 die Rettung. Der zuständige Notarzt wird dann offiziell den Tod feststellen. Sollte der Tod Ihres Angehörigen absehbar sein, können Sie auch den Hausarzt bzw. die Hausärztin informieren.

Ist die Totenbeschau beendet und der Totenschein ausgestellt, ist es an der Zeit, den Bestatter zu informieren. Dieser kümmert sich dann um die Überführung des Leichnams ins Bestattungsunternehmen. Hier sorgt der Bestatter für die Vorbereitung des Leichnams für die Erdbestattung oder Feuerbestattung und, wenn gewünscht, auch für die Aufbahrung.

Angehöriger verstirbt nicht zuhause

Verstirbt ein Angehöriger im Pflegeheim, Krankenhaus oder Pensionistenheim, übernimmt ein Arzt vor Ort die Aufgabe, den Tod offiziell festzustellen. In der Regel übernimmt die Leitung der Einrichtung die Aufgabe, den Sterbefall beim zuständigen Standesamt zu melden.

Allerdings kann diese Aufgabe auch vom Bestatter übernommen werden. Sie als Angehörige werden natürlich umgehend über den Todesfall informiert, sollten Sie nicht anwesend gewesen sein, um den Sterbenden auf seinem letzten Weg zu begleiten.

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Kleidung für den Verstorbenen mitbringen
Denken Sie unbedingt daran, ins Krankenhaus, Pflege- oder Pensionistenheim die Kleidung für den Verstorbenen mitzubringen, in der er bestattet werden soll.

Angehöriger verstirbt in der Öffentlichkeit

Bei einem Sterbefall in der Öffentlichkeit gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:

  1. Sind Sie beim Eintritt des Todes anwesend, ist es Ihre Aufgabe, unter der Notfallnummer 144 die Rettung zu verständigen.
  2. Sind Sie beim Eintritt des Todes nicht anwesend, werden Sie als naher Angehöriger von der zuständigen Sicherheitsbehörde über den Todesfall informiert.

In jedem Fall wird der in der Öffentlichkeit Verstorbene in die Leichenhalle gebracht. Hier findet dann die Totenbeschau statt. Wenn die Todesursache eindeutig bestimmt werden kann, wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben. Andernfalls wird eine Obduktion angeordnet.

Todesfall im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland ist die österreichische Botschaft oder das Konsulat der richtige Ansprechpartner. Sind Sie nicht selbst vor Ort, werden Sie von diesen Stellen kontaktiert. Denken Sie daran, dass die Kosten für die Überführung des Leichnams von den Angehörigen zu tragen sind, falls der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorkehrungen getroffen hat, zum Beispiel mit einem Vorsorgevertrag.

Das ist innerhalb der ersten 36 Stunden nach einem Sterbefall zu tun

Bereits kurz nach dem Todesfall müssen viele Aufgaben erledigt werden. Einen Überblick erhalten Sie nun in unserer Todesfall Checkliste für die ersten 36 Stunden:

  1. Rufen Sie einen Arzt, der die Totenbeschau vornimmt.
  2. Beauftragen Sie ein Bestattungsunternehmen.
  3. Besprechen Sie mit den engen Angehörigen, wie die Beisetzung, die Trauerfeier und der Leichenschmaus aussehen sollen.
  4. Entscheiden Sie sich für eine Bestattungsform: Wählen können Sie zwischen einer Erdbestattung und einer Feuerbestattung. Die Feuerbestattung ist die Voraussetzung für weitere Bestattungsarten wie die Urnenbeisetzung, die Seebestattung und die Baumbestattung. Auch extravagante Bestattungsarten wie die Diamantbestattung, die Weltraumbestattung und die Luftbestattung setzen eine Einäscherung voraus.
  5. Suchen Sie alle Verträge, das Testament und andere Verfügungen heraus. Wenn Wünsche des Verstorbenen für dessen Beisetzung bekannt sind, sollten Sie diese nach Möglichkeit umsetzen.
  6. Wählen Sie eine Urne bzw. einen Sarg für die Beisetzung aus. Hierbei erhalten Sie Unterstützung vom Bestatter, der Sie natürlich auch bei der Planung der Beisetzung unterstützt.
  7. Kümmern Sie sich um die Wohnung und falls vorhanden auch um die Haustiere des Verstorbenen.
  8. Informieren Sie alle Verwandten, Freunde und Bekannte über den Todesfall.

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Was muss bis zur Trauerfeier erledigt werden?

Die Beisetzung eines Verstorbenen darf frühestens nach 48 Stunden und sollte spätestens nach acht Tagen erfolgen. Durchschnittlich vergeht bis zum Begräbnis ca. eine Woche. Doch was ist bis zur Trauerfeier alles zu erledigen? Antworten gibt unsere Todesfall Checkliste:

  • Wenn der Verstorbene nicht in einem Familiengrab beigesetzt wird oder bereits zu Lebzeiten eine Grab ausgesucht hat, ist es Ihre Aufgabe, eine Grabstelle auszuwählen. Die Friedhofsverwaltung ist hier der richtige Ansprechpartner.
  • Wählen Sie einen Termin für die Bestattung aus.
  • Planen Sie die Trauerfeier und besprechen Sie mit dem geistlichen oder weltlichen Trauerredner die Trauerrede.
  • Wählen Sie den passenden Blumenschmuck für die Beisetzung aus.
  • Wenn Sie im Anschluss an die Beisetzung einen Leichenschmaus ausrichten möchten, wählen Sie eine Gaststätte aus und planen, was zur Versorgung der Trauergemeinde angeboten werden soll.

Soforthilfe im Todesfall

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Aufbahrung

Eine Aufbahrung ist optional und findet üblicherweise vor der Trauerfeier statt. Man unterscheidet zwischen der offenen und der geschlossenen Aufbahrung, die den Hinterbliebenen eine gute Möglichkeit geben, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Bei Feuerbestattungen muss die Aufbahrung natürlich einige Tage vor der Beisetzung stattfinden.

Was muss ich nach der Trauerfeier erledigen?

Auch nach der Trauerfeier müssen Sie noch einige Punkte auf der Todesfall Checkliste erledigen. Hierzu gehört zum einen die Auswahl eines Grabsteins und die Kontaktaufnahme zu einem Steinmetz. Zum anderen müssen Sie bestehende Verträge kündigen und sich unter Umständen um die Wohnungsauflösung kümmern.

Wenn Sie sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern möchten, müssen Sie diese in Auftrag geben. Denken Sie auch an das Versenden von Danksagungskarten bzw. geben Sie eine Danksagungsanzeige auf.

Wenn Sie sich näher über die Kosten einer Erdbestattung oder die Kosten einer Feuerbestattung informieren möchten, können Sie das gern in unseren gesonderten Artikeln zu dem Thema tun. Außerdem finden Sie hier Informationen zum Ablauf einer Bestattung und den verschiedenen Bestattungsarten.

Wer sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern kann oder möchte, kann die Grabpflege in Auftrag geben. Für ein Urnengrab müssen hier pro Jahr mit etwa 150-200 € gerechnet werden. Die Kosten für die Grabpflege werden üblicherweise nicht zu den Feuerbestattung Kosten hinzugerechnet.

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Weitere Informationen auf Bestattungsinfo.at

Hier auf Bestattungsinfo.at finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bestattung. Wie findet man ein gutes Bestattungsunternehmen? Wie ist der Ablauf einer Bestattung, wie hoch sind die Begräbniskosten und was sollte man zum Thema Exhumierung, Bestattungsinstitut und zur Beerdigung allgemein wissen?

Das und noch viel mehr können Sie auf Bestattungsinfo.at nachlesen sowie Informationen über Bestatter in Wien, Linz, Graz, Salzburg, KlagenfurtInnsbruck sowie anderen österreichischen Städten einholen.

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