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Verfasst von Redaktion
1. März 2023 – Lesezeit: 5 Minuten
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Grundsätzlich gilt in Österreich eine Bestattungspflicht. Die Durchführung der Bestattung ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Die Fristen für die Durchführung der Bestattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ausnahmen sind möglich, müssen aber gesondert genehmigt werden. Bei der Planung einer Bestattung ohne Bestatter gibt es einige Dinge, die man ohne ein Bestattungsinstitut selbst organisieren kann.
Mit der Hilfe eines Bestattungsunternehmens kann man die teils aufwändige Organisation jedoch in professionelle Hände abgeben und hat so genug Zeit zum Trauern und Abschied nehmen. Wer eine Bestattung vorbereitet, muss sich anders als gemeinhin angenommen wird, nicht an einen Bestatter wenden, solange er sich an die Vorgaben des Bestattungsrechtes in Österreich hält.
Das Beerdigungsinstitut unterstützt die Angehörigen lediglich in den Nachlass- und Bestattungsangelegenheiten – es spricht jedoch nichts dagegen, eine Bestattung auch ohne einen Bestatter zu organisieren.
Noch vor einigen Jahrzehnten waren die Menschen in Bestattungsangelegenheiten sehr viel selbstständiger. Aber auch heute noch kann man fast die gesamte Bestattung selbst durchführen, ohne dass dazu ein Bestatter benötigt wird. Die einzigen Aspekte einer Beerdigung, bei denen die Beauftragung eines Bestatters wirklich erforderlich werden könnte, sind die Aufbewahrung und der Transport des Leichnams.
Diese beiden unterliegen genau geregelten gesetzlichen Abläufen, die nicht missachtet werden dürfen. Verstorbene dürfen nämlich nur in einen ausgekleideten Sarg gebettet in einem dafür gekennzeichneten Bestattungswagen befördert werden. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass es sich zumindest an diesem Punkt nicht vermeiden lässt, einen Bestatter zu beauftragen. Ansonsten steht den Trauernden die Wahl des Bestatters heutzutage ebenso frei, wie die Abwicklung der Bestattung in Eigenregie.
Wenn der Todesfall in den eigenen vier Wänden des Verstorbenen erfolgt ist, sieht der Ablauf einer Beerdigung ohne Bestattungsunternehmen folgendermaßen aus: Laut Gesetzgeber darf der Tote bis zu 36 Stunden vor Ort belassen werden, damit die Angehörigen genügend Zeit haben, organisatorische Maßnahmen hinsichtlich der Beerdigung zu ergreifen.
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